1. Was unterschreibe ich da eigentlich?
Du unterschreibst eine Selbstbezichtigung und keine Selbstanzeige ("bezichtigen" ist nicht gleich "anzeigen"!). Eine Selbstanzeige müßtest Du schon selber vor Ort bei der Polizei machen. Diese Bezichtigung ist also keine Anzeige, das ist ein juristischer Unterschied! Du bekennst Dich also lediglich dazu, Cannabiskonsument zu sein oder früher gewesen zu sein. Außerdem ist der Konsum von Cannabis in Deutschland nicht verboten, nur der Besitz und das Handeltreiben mit Cannabis ist verboten (was auch eine unhaltbare schizofrene Situation ist). Mit der Formulierung, daß man "Cannabis konsumiert" oder "früher Cannabis konsumiert hat", gibt man also keine strafbare Handlung zu. Indirekt kann jedoch gefolgert werden, daß wer kifft, auch Haschisch hat, oder wenigstens Marihuana. Diese Straftat muß jedoch bewiesen werden können, damit ein Strafverfahren eröffnet wird.
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4. Wie gehe ich am wenigsten Risiko ein?
Wer ganz vorsichtig sein möchte, braucht nur den ersten Punkt "weil ich früher Cannabis konsumiert habe" anzukreuzen. Dies ist die schwächste Form der Selbstbezichtigung, reicht für unsere Zwecke aber völlig aus. Die "Zeig Dich!"-Aktion soll beweisen, daß es überall in Deutschland Kiffer gibt, die mit den bestehenden Gesetzen nicht einverstanden sind. Ferner soll sie soviel Druck aufbauen, daß in absehbarer Zeit die Gesetze in Bezug auf Cannabis geändert werden. Dabei ist wichtig, daß viele Leute sich des Cannabiskonsums "bezichtigen". Wir erwarten, daß an diesem Punkt die Politiker sich für eine Liberalisierung der Drogengesetze aussprechen werden.
Wie schon oben erklärt, ist der Konsum von Cannabis ist in Deutschland nicht verboten. Bei Leuten, die früher einmal gekifft haben, wird es relativ schwierig sein, ihnen eine strafbare Handlung nachzuweisen. Nach fünf Jahren verjährt die Straftat zudem, d.h., nach Ablauf dieser Zeit kann keine Strafe mehr verhängt werden. Die Ankreuzmöglichkeit "weil ich früher Cannabis konsumiert habe" ist also die sicherste aller Formulierungen. Wenn Du also wirklich einmal auf Deine Selbstbezichtigung angesprochen würdest, kannst Du immer noch argumentieren, daß der Vorfall schon über fünf Jahre zurückliegt. Es sind hier also auch alle "Altkiffer" aufgerufen mitzumachen, die nur in Ihrer Jugend einmal Cannabis konsumiert haben! Seid bitte so solidarisch, denn es geht darum, daß ein behördlicher Vorfall ausgelöst wird. Die Selbstbezichtigung zählt so, als ob alles angekreuzt wäre...
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